Erfurt/Frankfurt
Zeitarbeiter können hoffen
Entscheidungen der Bundesarbeitsrichter in Erfurt können Millionenbeträge bewegen und Branchen in Unruhe versetzen. In der Zeitarbeit ist ihnen das gelungen: "Billigverträge" wurden für nichtig erklärt.
Autor: SIMONE ROTHE, DPA | 15.02.2013
Der 13. März könnte für Zeitarbeiter ein interessanter Tag werden - es geht um viel Geld. Quasi stellvertretend für Tausende, die lange umstrittene "Billigverträge" hatten, die ihre Arbeitgeber mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) abgeschlossen hatten, klagt eine Montagearbeiterin aus Rauen in Brandenburg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Sie pocht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft in der Firma, in der sie entliehen war.
Die Klägerin beruft sich auf Grundsatzentscheidungen der Bundesrichter in den Jahren 2010 und 2012, nach der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) nie tariffähig war - ihre Verträge damit nichtig sind.
Die Brandenburgerin ist die erste, die sich nach diesen Urteilen mit ihren konkreten Nachforderungen durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht vorgearbeitet hat. "Die Zeitarbeitsentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts haben viel bewirkt", sagt Thomas Klebe, Chefjurist beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt.
"Es geht in diesen Fällen um ein Volumen von 5 Mio. EUR." Ähnliche Fälle wie der der Brandenburgerin liegen den Bundesrichtern am 13. März auch aus Oelsnitz in Sachen sowie aus Bochum und Münster vor. "Im Herbst kommt dann die große Klagewelle", sagt Helga Laux, Richterin am 5. Senat, der sich mit den Zeitarbeitsfällen beschäftigen wird. "Wir machen dann fast nichts anderes mehr."
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Personaldienstleister (BAP) hat Anfang Februar angekündigt, dass sie mit den Gewerkschaften im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) künftig keine Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche mehr abschließen werde. Bei der Montagearbeiterin aus Brandenburg summiert sich die Lohndifferenz zur Stammbelegschaft für den Zeitraum von Mai 2009 bis Juni 2010 auf 16 285,05 EUR. Sie hatte als Zeitarbeiterin mit CGZP-Regelung nur 6,15 EUR brutto pro Stunde erhalten.
Klebe hofft erneut auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Es gehe auch um den Vertrauensschutz, den viele der oft kleinen Zeitarbeitsfirmen geltend machen, die unter das Tarifdach der 2002 gegründeten CGZP geschlüpft waren. "Viele Arbeitgeber haben gezockt und es darauf angelegt, dass die Tarifverträge mit der CGZP Bestand haben oder sie Verjährungsfristen retten."
Ohnehin müssen viele Zeitarbeitsfirmen mit unwirksamen Tarifverträgen nach den BAG-Entscheidungen der vergangenen zwei Jahre tief in die Tasche greifen: Auch für die Sozialkassen werden Nachzahlungen fällig. Rund 2200 von 3278 Zeitarbeitsfirmen sind nach Angaben der Sozialkassen bisher überprüft worden. Auf 116 Mio. EUR würden sich ihre Forderungen summieren. "Wir erwarten, dass die Sozialbeiträge auch eingetrieben werden", sagt Klebe. Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit etwa 780 000 Frauen und Männer mit sozialversicherten Zeitarbeitsjob.
Der 13. März könnte nicht nur für viele von ihnen, sondern auch für Gewerkschaften und Betriebsräte von Interesse sein: Das Bundesarbeitsgericht entscheidet anhand einer Metallfirma aus Franken darüber, ob Zeitarbeiter bei der Festlegung der Betriebsratsgröße künftig mitgerechnet werden müssen. Bisher haben das die Bundesrichter verneint. Laut DGB beschäftigen manche Firmen bis zu einem Drittel Leiharbeiter.
Dus 13 maart kan spannend worden ......amazon krijgt in duitsland het vandaag voor zijn kiezen nog niet gevonden of USG net zoals Trenkwalter betrokken is bij amazon schandaal.
Manpower USG en Trenkwalter werden als eerste genoemd die moesten dokken voor (on)christelijk gedrag.
Hoop voor jullie dat het meevalt anders effe uitstappen en .Kriptonite... kopen.;-)